Seit dem 3. April 2022 besteht bis auf Weiteres im Unterricht und auf den Freiflächen keine Verpflichtung zum Tragen der FFP2-Maske mehr.
In den Treppenhäusern des Moduls 2 (Gebäude mit roten Eingangsportalen) ist das Tragen einer FFP2-Maske jedoch nach wie vor verpflichtend, da hier mit besonders schutzbedürftigen Personen zu rechnen ist.
Auch die regelmäßigen COVID19-Schnelltests sind bis auf Weiteres fortzuführen.